Im Jahre 1999 sollte die Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR-Richtlinie) �berarbeitet werden.
Doch erst im April 2004 leitete die Europäische Kommission das Revisionsverfahren ein. Eine Studie der Universit�t
Manchester zeigte im November 2005 anhand der Befragung von mehr als 400 EBR-Mitgliedern einen akuten Handlungsbedarf des
Gesetzgebers auf. Im Mai 2007 sprach sich das Europ�ische Parlament f�r eine Revision der EBR-Richtlinie aus und setzte
die Europ�ische Kommission unter Zugzwang. Diese legte schlie�lich am 2. Juli 2008 einen Gesetzentwurf vor, der am 5. Juni
2009 in Kraft getreten ist.Die Vorgeschichte
Die heute gültige EBR-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1994 und sah in Artikel 15 eine Überprüfung bereits
für 1999 vor. Für die Gewerkschaften hatte diese Frage eine hohe Priorität, sowohl der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) wie auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) legten daher bereits Ende 1999/Anfang 2000
präzise Änderungsvorschläge für den Richtlinientext vor.


Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, organisierte der EGB im November 2002 eine Konferenz unter dem Motto
"Towards more influence" in Århus (Dänemark). Mehrere hundert EBR-Mitglieder und gewerkschaftliche
EBR-Betreuer aus ganz Europa diskutierten dort die Rolle Europäischer Betriebsräte bei Umstrukturierungen,
über die Verbesserung der Informations- und Konsultationsverfahren und über die juristische Durchsetzung der
Rechte von EBR-Gremien. →
Überblick über die Konferenz und die Workshops
Der ausführliche Konferenzbericht listet zahlreiche Fallbeispiele auf und fa�t die Diskussionen zusammen:
Auf dieser Konferenz k�ndigte die Europäische Kommission eine Überprüfung der EBR-Richtlinie an. Allerdings
wollte sie zun�chst noch eine Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) über die
praktische Anwendung der bisherigen EBR-Richtlinie abwarten. Der EWSA ist ein Konsultativorgan der EU, das sich aus
Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und sonstiger Gruppen zusammensetzt. Daher konnte diese Stellungnahme, die
seit September 2003 vorliegt, nur ein Kompromi� unterschiedlicher Interessen sein und einen neutralen Blick auf das Thema
liefern. Das Papier war jedoch die erste von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam ausgearbeitete Bewertung der
EBR-Richtlinie seit 1994.
Diese Stellungnahme änderte aber nichts an den grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen zum Thema.
Während die Gewerkschaften eine Erweiterung der Informations- und Konsultationsrechte verlangten, blockierten die
Arbeitgeber jegliche Änderung. So war der Europäische Arbeitgeberverband für die Metall- und
Elektroindustrie (WEM) beispielsweise der Meinung, da� eine Revision der EBR-Richtlinie im Zuge der EU-Erweiterung zu
früh käme und nicht notwendig sei.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) präzisierte im Februar 2004 seine Forderungen zur Revision der
Richtlinie in einem 26 Punkte umfassenden Strategiepapier. Es enthält wichtige Aspekte zur Verbesserung der
EBR-Arbeit, wird aber vor dem Hintergrund der politischen Kräfteverhältnisse von vielen als "fromme
Wunschliste" betrachtet. Manche Stimmen innerhalb der Gewerkschaften fordern eine Konzentration auf ausgewählte
Schwerpunkte, was für die Revision förderlicher sei als Maximalforderungen, mit denen man bei der
Arbeitgeberseite "auf Granit" sto�en würde.
Der Beginn des Gesetzgebungsverfahrens
Am 20. April 2004 forderte die Europäische Kommission die Sozialpartner - also den Europäischen
Gewerkschaftsbund und die Arbeitgeberverb�nde - offiziell zu einer Stellungnahme auf und startete damit das
Gesetzgebungsverfahren zur Revision der EBR-Richtlinie. Eine Kurzfassung der Gründe für das
Anhörungsverfahren findet sich in der
Presseerklärung der Europäischen Kommission.
Die Fragen an die Sozialpartner bezogen sich vor allem darauf
wie für eine vollständige Nutzung des Potenzials der Europäischen Betriebsräte gesorgt werden kann
in welche Richtung die EU aktiv werden könnte und
vor allem, welche Rolle die Sozialpartner selbst dabei spielen könnten.
Mit der letzten Frage wollte die Europäische Kommission ausloten, ob die Sozialpartner einen gemeinsamen Vorschlag
für eine Neufassung der EBR-Richtlinie vorlegen wollen. Eine Einladung zu solchen Verhandlungen blieb schon einmal in
den Jahren vor 1994 ohne Resonanz, weil die Arbeitgeberverbände - allen voran die britische CBI (Confederation
of British Industry) - eine EBR-Richtlinie schlicht f�r überflüssig hielten. Hier die offiziellen Antworten
der Sozialpartner:
In ihren Stellungnahmen bef�rworteten die Arbeitgeberverb�nde zwar die Aufnahme von Verhandlungen mit dem EGB, allerdings
wollen sie keine Veränderung am Gesetzestext. Statt dessen sollten praxisbezogene Orientierungspunkte bzw. Leitlinien
für die Unternehmen zur Anwendung der bestehenden Richtlinie entwickelt werden. Von der Europäischen Kommission
forderten sie, die zweite Runde der Konsultationen auszusetzen.
Am 23. Juni 2004 beschlossen die Sozialpartner, zunächst auf zwei Veranstaltungen einige Fallbeispiele über die
Arbeit Europäischer Betriebsräte zu diskutieren. Diese sogenannten "Sozialpartner-Seminare" fanden am
23./24. September und am 27./28. Oktober 2004 in Brüssel statt (wir berichteten in den
EBR-News Nr. 4/2004 ausführlicher
darüber). Die präsentierten Fallstudien wurden anschlie�end von einer Arbeitsgruppe aus je sechs Vertretern
der Arbeitgeber und der Gewerkschaften ausgewertet. Am 1. März 2005 legte diese Arbeitsgruppe ein Thesenpapier mit
den wichtigsten Punkten vor, und am 17. März 2005 folgte die detaillierte Beschreibung aller Fallbeispiele.
Am 15./16. März 2005 nahm der EGB-Exekutivausschu� aus Gewerkschaftssicht Stellung.
Eine weitere Konsultationsrunde

Bereits am 27. September 2004 hatte der neue EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, Vladimír
Špidla, bei einer Anhörung im Europäischen Parlament im Rahmen seiner Nominierung (siehe Foto) eine
Revision der EBR-Richtlinie befürwortet. Špidla wollte nach seinem Amtsantritt am 22. November 2004 die zweite
Phase der Konsultationen jedoch erst in Gang setzen, wenn die Auswertung der Sozialpartner-Seminare vorliegt.
Nachdem der Europäische Gewerkschaftsbund am 14. Januar 2005 Špidla schriftlich gebeten hatte, das
Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen (siehe
Presseerklärung des EGB), legte die Europäische Kommission am 31. März 2005 ein Papier
zum Thema "Umstrukturierung und Beschäftigung" vor, das gleichzeitig eine weitere Konsultationsrunde im
Rahmen der Revision der EBR-Richtlinie darstellt. In der 15 Seiten umfassenden Mitteilung werden die europäischen
Sozialpartner ersucht,
"die laufenden Arbeiten voranzutreiben und Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, zu einer Vereinbarung
über Mittel und Wege zu gelangen, die es ermöglichen, bewährte Verfahren für die Arbeitsweise der
Europäischen Betriebsräte zu fördern, um ihre Wirksamkeit, vor allem bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als
Akteure des Wandels zu verbessern."
Mitte Juli 2005 nahmen die Sozialpartner hierzu Stellung. Der europäische Dachverband der Arbeitgeberverbände
UNICE vertritt nach wie vor die Auffassung, das Gesetzgebungsverfahren sei weder wünschenswert noch notwendig. Dagegen
m�chte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) schnellstmöglich zur Verabschiedung einer verbesserten Richtlinie
kommen und bemängelt, da� es an einer konkreten Zeitvorgabe seitens der Europäischen Kommission fehlt und von
ihr keine Vorschläge hinsichtlich der Inhalte einer neuen EBR-Richtlinie gemacht wurden. Auch die Zusammenfassung von
Gesetzgebungsverfahren bezüglich "Europäische Betriebsräte" und "Umstrukturierungen"
wird von ihm kritisiert, denn ein EBR beschäftige sich nicht nur mit Restrukturierungsfragen, und Restrukturierung
sei kein exklusives EBR-Thema.
Am 26. Januar 2006 schaltete sich das Europ�ische Parlament in die Debatte ein. Der Ausschu� f�r Besch�ftigung und soziale
Angelegenheiten
"bedauert, da� die zweite Phase der Anh�rung zum Europ�ischen Betriebsrat lediglich in einem Unterkapitel einer
umfassenden Mitteilung der Kommission abgehandelt wird, und fordert die Kommission ... auf, eine regelrechte zweite Phase
der Anh�rung einzuleiten, die den Sozialpartnern die M�glichkeit zu Verhandlungen ... bietet."
Beim Sozialgipfel am 23. M�rz 2006 in Br�ssel pr�sentierten die europ�ischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverb�nde den
Regierungen der EU-L�nder ihr gemeinsames Arbeitsprogramm f�r die Jahre 2006 bis 2008. Obwohl darin Themen wie die
St�rkung des Sozialen Dialogs in Mittel- und Osteuropa und der Umgang mit Unternehmens-Restrukturierungen ausdr�cklich
benannt sind, fehlt ein entscheidender Punkt: von einer Revision der EBR-Richtlinie ist keine Rede. Am gleichen Tag legte
der europ�ische Arbeitgeberverband UNICE eine Studie vor, die den Umgang von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen in
verschiedenen L�ndern mit Restrukturierungen aufzeigt.
Studie zeigt Handlungsbedarf des Gesetzgebers
Am 4. November 2005 pr�sentierte Prof. Dr. Jeremy Waddington von der Universit�t Manchester auf einer Konferenz des
Europ�ischen Gewerkschaftsbundes (EGB) in Br�ssel erste Ergebnisse einer gro�angelegten Untersuchung. Im Auftrag mehrerer
europ�ischer Gewerkschaftsf�derationen hatte er �ber 400 Mitglieder in 196 Europ�ischen Betriebsr�ten aller
Industriezweige aus 24 L�ndern nach den Problemen befragt, die sich in ihrer Arbeit stellen. Die Studie sollte aufzeigen,
wo Europ�ische Betriebsr�te auf verbesserte Rahmenbedingungen und Unterst�tzung angewiesen sind.
Die Mindestvorschriften �ber die Unterrichtung und Anh�rung, wie sie die EBR-Richtlinie festlegt, werden in der Praxis
zu wenig respektiert - so die Kernaussage von Prof. Waddington. Die Ziele des Gesetzgebers hinsichtlich Information und
Konsultation in multinationalen Unternehmen seien faktisch nicht umgesetzt.
Europ�ischer Wirtschafts- und Sozialausschu� fordert Revision der EBR-Richtlinie

Am 13. September 2006 beschlo� der Europ�ische Wirtschafts- und Sozialausschu� (EWSA) in Br�ssel eine von
Gewerkschaftsseite initiierte Stellungnahme unter dem Titel "Europ�ische Betriebsr�te: eine neue Rolle bei der
F�rderung der europ�ischen Integration". Der Text beinhaltet die Forderung nach einer Revision der EBR-Richtlinie,
was von Arbeitgeberseite vehement abgelehnt wird. Die Entscheidung bedeutet daher f�r die Arbeitgeberverb�nde eine herbe
Niederlage. Auch wenn Beschl�sse des EWSA nicht bindend sind, so steht die Europ�ische Kommission jetzt doch unter
politischem Druck, einen Gesetzestext f�r eine ver�nderte EBR-Richtlinie zu pr�sentieren.
Auch das Europ�ische Parlament dr�ngt auf eine Revision der EBR-Richtlinie

Am 10. Mai 2007 forderte auch das Europ�ische Parlament in Stra�burg in einer Entschlie�ung, die Rechtsvorschriften zur
Information und Konsultation und insbesondere die EBR-Richtlinie zu aktualisieren. Die Europ�ische Kommission solle
hierf�r einen konkreten Zeitplan vorlegen. Zuvor hatte am 25. April 2007 eine Aussprache stattgefunden, in der eine Reihe
von Abgeordneten den Handlungsbedarf des Gesetzgebers anhand aktueller Beispiele (Airbus, Alcatel-Lucent, Delphi Systems,
Volkswagen) aufzeigten.
Gewerkschaften verst�rken die Forderung nach einer Revision
Kurz vor der Debatte im Europ�ischen Parlament und auf den Tag genau drei Jahre nach Beginn des Revisionsverfahrens
versammelte der Europ�ische Gewerkschaftsbund (EGB) am 20. April 2007 rund 200 EBR-Mitglieder zu einer Konferenz in
Br�ssel. In Anwesenheit von Sozialkommissar �pidla und dem europ�ischen Arbeitgeberdachverband BusinessEurope verliehen
sie der Forderung nach einer Revision der EBR-Richtlinie Nachdruck. Anl��lich dieser Konferenz wurde auch eine
Dokumentation �ber Aktionsformen von Europ�ischen Betriebsr�ten bei Umstrukturierungen vorgelegt, die die F�lle General
Motors, InBev, RWE Energy und Dim Branded Apparel umfa�t.
Auch der Kongre� des EGB, der vom 21. bis 24. Mai 2007 in Sevilla (Spanien) tagte, sprach sich f�r eine St�rkung der
Europ�ischen Betriebsr�te aus. In einem Manifest nannte er als Arbeitsschwerpunkt:
"Kampf gegen Standortverlagerungen, Verhandlungen �ber Umstrukturierungen f�rdern und Bereitstellung eines
st�rkeren Rahmens f�r Information, Konsultation und Mitbestimmung, der unabh�ngige Experten mit einbezieht."
Interview mit dem EBR-Verantwortlichen beim Europ�ischen Gewerkschaftsbund (EGB)

Auf dem Kongre� wurde turnusm��ig die EGB-Spitze neu gew�hlt. Seither ist der stellvertretende Generalsekret�r Reiner
Hoffmann (Foto) aus Deutschland f�r das Thema Arbeitnehmerbeteiligung zust�ndig, das auch die Europ�ischen Betriebsr�te
mit beinhaltet. Im Interview mit den EBR-News erl�uterte er die Forderungen der Gewerkschaften an den Gesetzgeber.
→
Das Interview mit Reiner Hoffmann im Wortlaut
Auch Betriebsr�te fordern die Revision
Nicht nur Gewerkschaften, auch EBR-Mitglieder fordern dringend eine Revision der EBR-Richtlinie. In einer Umfrage hatte
sich eine Mehrheit unter ihnen f�r die Ausweitung der Mitspracherechte des EBR ausgesprochen. W�hrend neuere
EBR-Vereinbarungen zunehmend �ber die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehen, gibt es andererseits aber auch noch
viele Unternehmen, die an den alten, bis 1996 getroffenen sogenannten "freiwilligen" Regelungen nicht r�tteln
wollen.
Eines dieser Unternehmen ist Siemens, dessen Europ�ischer Betriebsrat ("Siemens Europe Committee" - SEC) sich im
Juli 2006 mit einem offenen Brief an die Europ�ische Kommission wandte. Beispielhaft sind auch die Schreiben, in denen die
Europ�ischen Betriebsr�te von HeidelbergCement und SGL Carbon im Jahre 2004 ihre Forderung nach einer Revision der
EBR-Richtlinie formuliert hatten. Weitere Schreiben von Europ�ischen Betriebsr�ten zielen in die gleiche Richtung.
Arbeitgeber stark beunruhigt

W�hrend die Debatte seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens im April 2004 von Arbeitgeberseite eher beil�ufig behandelt
wurde, verdichtete sich im Herbst 2007 ihre Lobbyarbeit hinter den Kulissen erheblich. Es deutete sich an, da� es jetzt
"ernst" wird. Am 10. Oktober 2007 schrieb der deutsche Arbeitgeberpr�sident Dieter Hundt (auf dem Foto rechts)
an Sozialkommissar �pidla, um die zweite und entscheidende Konsultationsphase zur Revision der EBR-Richtlinie zu
verhindern. Sie w�rde "dem Sozialen Dialog Schaden zuf�gen", so Hundt. Am 15. Oktober 2007 wandte sich der
DGB-Bundesvorstand an �pidla, um ihn in seinem Vorhaben zu best�rken.

Europ�ische Kommission gibt gr�nes Licht
Am 23. Oktober 2007 beschlo� die Europ�ische Kommission in Br�ssel (Foto) ihr Arbeitsprogramm f�r das Jahr 2008. Darin ist
eine Revision der Richtlinie �ber den Europ�ischen Betriebsrat ausdr�cklich enthalten. Der Beschlu� ist eine politische
Vorentscheidung ersten Ranges.


Kommissionspr�sident Jos� Manuel Barroso untermauerte am 13. November 2007 in einer Rede vor dem Europ�ischen Parlament
die Entschlossenheit zur Revision der EBR-Richtlinie. Welche politischen Weichenstellungen sind vom europ�ischen
Gesetzgeber nunmehr konkret zu erwarten? Die Redaktion der EBR-News fragte bei Sozialkommissar Vladim�r �pidla (Foto) in
Br�ssel genauer nach.
→
Das Interview mit Vladim�r �pidla im Wortlaut
Die zweite Phase der Konsultationen scheitert
Am 20. Februar 2008 ging die Europ�ische Kommission mit einem Konsultationspapier an die �ffentlichkeit. Zuvor hatten
hinter den Kulissen intensive Gespr�che zwischen Spitzenbeamten und den Vertretern der Sozialpartner stattgefunden. Die
Europ�ische Kommission war schlie�lich bereit, ihr Papier f�r die Arbeitgeberseite leichter akzeptabel zu gestalten, um
den Weg zu direkten Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverb�nden zu ebnen.
V�llig �berraschend erkl�rte der europ�ische Arbeitgeberverband BusinessEurope schlie�lich am 2. April 2008 das Ende seiner
jahrelangen Blockade und bef�rwortete direkte Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Anders als bei der ersten
Verabschiedung der EBR-Richtlinie im Jahre 1994 konnten dieses Mal die kontinentaleurop�ischen Arbeitgeberverb�nde eine
pragmatische L�sung gegen den Widerstand der britischen Industrie erzwingen. Leicht ist den Arbeitgebern diese
Entscheidung sicher nicht gefallen, aber der Druck von Gewerkschaften, Europ�ischem Parlament und der Europ�ischen
Kommission hatte in den Monaten davor immer weiter zugenommen. Ohne ihre Kompromi�bereitschaft w�re das weitere
Gesetzgebungsverfahren von den Arbeitgebern kaum noch beeinflu�bar gewesen.
Doch der Europ�ische Gewerkschaftsbund (EGB) wollte eine Verabschiedung der neuen EBR-Richtlinie noch vor Ablauf der
Amtszeit des Europ�ischen Parlaments und der Europ�ischen Kommission sicherstellen und pl�dierte deshalb f�r schnelle
Verhandlungen ("fast track negotiations"). Als BusinessEurope dies in Sondierungsgespr�chen ablehnte, lie� der
EGB die noch nicht begonnenen Verhandlungen am 11. April 2008 platzen und forderte die Europ�ische Kommission auf,
umgehend einen Gesetzestext vorzulegen.
Einen letzten Versuch unternahm die Europ�ische Kommission schlie�lich am 30. April 2008 mit der Aufforderung an die
Sozialpartner, sie m�gen doch noch an den Verhandlungstisch kommen. Der EGB begr�ndete jedoch abermals in einem Schreiben
an den Pr�sidenten der Europ�ischen Kommission, Barroso, seine Ablehnung.
Lobbykampagne der Gewerkschaften

Am 1. Mai 2008 startete der EGB eine Kampagne unter dem Motto "In der Offensive f�r st�rkere Europ�ische
Betriebsr�te". Die wichtigsten Punkte der Debatte sind in folgenden Informationsbl�ttern in kompakter Form
dargestellt:
Der Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) legte einen eigenen Bericht �ber seine EBR-Aktivit�ten vor:
Auf einer Konferenz versammelte der EGB am 9. und 10. Juni 2008 �ber 300 Mitglieder Europ�ischer Betriebsr�te und
Gewerkschaftssekret�re in Br�ssel, um die aktuelle Situation mit Vertretern der Politik zu diskutieren. Nur wenige Tage
sp�ter sprach sich der franz�sische Premierminister Fran�ois Fillon am 18. Juni 2008 vor der Nationalversammlung in Paris
ausdr�cklich f�r eine St�rkung der Europ�ischen Betriebsr�te aus. Die "Wiederbelebung des sozialen Europa" war
eines der Stichworte der franz�sischen EU-Pr�sidentschaft im zweiten Halbjahr 2008.
Studie beziffert Kosten der EBR-Arbeit
Im Auftrag der Europ�ischen Kommission f�hrte die Beratungsgesellschaft GHK Consulting, London zwischen Januar und April
2008 Telefoninterviews in 70 Unternehmen durch, die �ber einen Europ�ischen Betriebsrat verf�gen. Darunter waren 14
franz�sische Unternehmen sowie je zehn mit Sitz in Deutschland und Gro�britannien. Alle Kosten, die ein Europ�ischer
Betriebsrat verursacht, sind im Abschlu�bericht genau beziffert. Diese Studie diente als Vorlage f�r eine
Folgenabsch�tzung der Revision der EBR-Richtlinie, die am 2. Juli 2008 ver�ffentlicht wurde.
Richtlinienentwurf der Europ�ischen Kommission entt�uscht die Gewerkschaften
Am 2. Juli 2008 pr�sentierte die Europ�ische Kommission ihren Entwurf der �ffentlichkeit. Anders als zuvor erwartet blieb
er jedoch in wichtigen Punkten hinter den Forderungen der Gewerkschaften zur�ck. Die Arbeitgeberverb�nde ihrerseits
starteten nun
eine Lobbykampagne, die sich insbesondere gegen den Einflu� der Gewerkschaften auf die Europ�ischen Betriebsr�te richtete.
Um auf Einw�nde vorbereitet zu sein, legte die Europ�ische Kommission eine Folgenabsch�tzung der Gesetzesinitiative vor.
Verhandlungen der Sozialpartner hinter den Kulissen

Auf Druck des franz�sischen Arbeitsministers Xavier Bertrand trafen Arbeitgeber und Gewerkschaften auf europ�ischer Ebene
eine Grundsatzentscheidung, die den weiteren Verlauf des Revisionsverfahrens ma�geblich beeinflussen sollte. Auf einer
Tagung der Arbeits- und Sozialminister der EU am 10. und 11. Juli 2008 im Schlo� von Chantilly n�rdlich von Paris (Foto),
dem Hauptquartier der franz�sischen Armee im Ersten Weltkrieg, akzeptierten sie den vorliegenden Richtlinienentwurf als
Basis. W�hrend der Sommerpause gab es dann intensive Diskussionen zwischen ihnen, um die verbleibenden Differenzen zu
�berwinden.
Am 29. August 2008 pr�sentierten die Sozialpartner der �ffentlichkeit eine gemeinsame Empfehlung mit acht konkreten
Formulierungsvorschl�gen, die im Richtlinienentwurf noch ver�ndert werden sollten. Diese �ndern im Kern jedoch wenig an
der Grundphilosophie des Entwurfs. Viel wichtiger ist die Tatsache, da� mit der gemeinsamen Empfehlung alle Seiten
letztlich eine Revision der EBR-Richtlinie im vorgeschlagenen Umfang politisch akzeptiert haben.
Bedenken, wie sie von den Arbeitgeberverb�nden formuliert wurden, oder weitergehende Forderungen der Gewerkschaften
spielten fortan kaum noch eine Rolle. Da es sich nicht - wie urspr�nglich geplant - um eine vollwertige Revision der
EBR-Richtlinie, sondern lediglich um ein "recast" (eine Umformulierung der bestehenden Richtlinie) handelt,
waren am Ende auch die Einflu�m�glichkeiten des Europ�ischen Parlaments stark eingeschr�nkt. Am 8. September 2008
ver�ffentlichte das Europ�ische Gewerkschaftsinstitut in Br�ssel zur Revision der EBR-Richtlinie ein wissenschaftliches
Memorandum. Basierend auf aktuellen Erfahrungen werden darin konkrete Empfehlungen an die Politik formuliert.
Papier der britischen Regierung sorgt f�r Unruhe

W�hrend die konservative franz�sische Regierung eine schnelle Revision der EBR-Richtlinie aktiv f�rderte, sorgte ein
internes Papier der sozialdemokratischen britischen Regierung f�r Unruhe im Gewerkschaftslager. Dort sind fundamentale
britische Bedenken ("UK Concerns") aufgelistet: die Wettbewerbsf�higkeit von Unternehmen aus der EU sei in
Gefahr, wenn Europ�ische Betriebsr�te die Umsetzung von Restrukturierungen behindern k�nnten. Eine rigorose
Folgenabsch�tzung der Gesetzes�nderung sei gefordert.
Die britische Regierung warnte darin vor einem R�ckschlag f�r die Europ�ischen Betriebsr�te, wenn der Gesetzgeber die
Flexibilit�t der Betriebsparteien zu sehr einschr�nke. Dies k�nnte viele Firmen, die bisher noch keinen EBR haben, von der
Gr�ndung abschrecken. Eine �berregulierung w�rde die Arbeitnehmerstimme auf transnationaler Ebene schw�chen. Von den
Labour-Abgeordneten im Europ�ischen Parlament wird diese neoliberale Meinung allerdings nicht geteilt, viele von ihnen
stehen hinter den Forderungen der Gewerkschaften.
Die britische Lobbyarbeit konnte die gemeinsame Empfehlung der Sozialpartner vom 29. August 2008 nicht verhindern. Daher
ver�ffentlichte das britische Wirtschaftsministerium BERR (Department for Business, Enterprise and Regulatory Reform) am
11. September 2008 ein eigenes Konsultationspapier. Britische Unternehmen konnten bis 6. Oktober 2008 ihre Meinung
�bermitteln, die dann von der britischen Regierung im EU-Ministerrat zur Geltung gebracht werden sollte.
Europ�isches Parlament bessert nach
Am 2. Oktober 2008 stand die EBR-Richtlinie erneut auf der Tagesordnung des Rates der EU-Arbeitsminister auf ihrem Treffen
in Luxemburg. Sie sprachen sich angesichts der gemeinsamen Empfehlung der Sozialpartner f�r eine schnelle Verabschiedung
aus. Am 17. November 2008 beschlo� der Ausschu� f�r Besch�ftigung und soziale Angelegenheiten des Europ�ischen Parlaments
mit den Stimmen von Sozialdemokraten, Gr�nen, Linken sowie Teilen der konservativen Abgeordneten mehrere �nderungen am
Gesetzentwurf, die den gewerkschaftlichen Forderungen entgegenkommen. Am 4. Dezember 2008 forderte auch der Europ�ische
Wirtschafts- und Sozialausschu� (EWSA), ein beratendes Gremium aus Vertretern der Gewerkschaften, Arbeitgeber und
sonstiger Gruppen, erneut eine verbesserte EBR-Richtlinie. Er hatte sich bereits im September 2006 daf�r ausgesprochen
(siehe weiter oben).
Anfang Dezember 2008 gab es hinter den Kulissen informelle Gespr�che zwischen der Europ�ischen Kommission, dem
Europ�ischen Parlament und dem Ministerrat. Dieser sogenannte "Trialog" f�hrte zu einem Kompromi�, dem
schlie�lich auch die Gewerkschaften zustimmten.
Verabschiedung der neuen EBR-Richtlinie trotz britischer Stimmenthaltung

Am 17. Dezember 2008 einigte sich der Ministerrat in Br�ssel auf die neue Richtlinie, nachdem das Europ�ische Parlament in
einer Plenarsitzung am Tag zuvor mit gro�er Mehrheit zugestimmt hatte. Der franz�sische Arbeitsminister Xavier Bertrand
(auf dem Foto links, zusammen mit EU-Sozialkommissar Vladim�r �pidla) wollte das Verfahren noch unter franz�sischer
Ratspr�sidentschaft 2008 politisch abschlie�en. Da jedoch linguistische Probleme mit der �bersetzung der neuen Richtlinie
nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden konnten, mu�te die formelle Beschlu�fassung im Ministerrat auf das Fr�hjahr 2009
verschoben werden.
26 Regierungen von Bulgarien bis Irland, von Portugal bis Estland akzeptierten den Kompromi�, nur die britische
Labour-Regierung wollte den Gesetzentwurf nicht mittragen. Wesentlich pragmatischer ist dagegen die Sichtweise der
Deutsch-amerikanischen Handelskammer in Frankfurt am Main. Von ihr wird die Verabschiedung der EBR-Richtlinie ausdr�cklich
begr��t, weil damit die Planungssicherheit und Transparenz in den europ�ischen Niederlassungen von US-Unternehmen
sichergestellt werde.
Neue EBR-Richtlinie in Kraft getreten
Nach mehr als f�nf Jahren ist das Verfahren zur Revision der EBR-Richtlinie seit dem 5. Juni 2009 nun abgeschlossen.
Obwohl bereits im Dezember 2008 politisches Einvernehmen hergestellt war, f�hrten �bersetzungsprobleme zu einer weiteren
Verz�gerung. Die Beschlu�fassung im Ministerrat fand dann am 23. April 2009 statt. Erneut enthielt sich die britische
Regierung der Stimme, alle anderen EU-Regierungen stimmten zu.
Am 6. Mai 2009 unterzeichnete das Europ�ische Parlament die neue EBR-Richtlinie und am 16. Mai 2009 wurde sie im Amtsblatt
der Europ�ischen Union ver�ffentlicht. Zwanzig Tage sp�ter, also am 5. Juni 2009, trat sie offiziell in Kraft. Sie gilt in
allen L�ndern des Europ�ischen Binnenmarktes, also im Vereinigten K�nigreich genauso wie in Norwegen, Island und
Liechtenstein. Die Schweiz ist formal ausgeschlossen. Kroatien und die T�rkei werden die neue Richtlinie am Tag ihres
Beitrittes zur EU in die nationale Rechtsordnung �bernehmen.
Jetzt tickt die Uhr: �bergangsfrist bis Juni 2011
Viele EBR-Mitglieder haben lange auf die neue Richtlinie gewartet. Die verbesserten Regeln gelten aber nicht in jedem Fall
automatisch, sondern m�ssen vielfach in bestehende EBR-Vereinbarungen integriert werden. In einigen wenigen Unternehmen
ist dies schon erfolgt. F�r alle anderen Unternehmen gilt: W�hrend der Gesetzgeber seine Arbeit erledigt hat, f�ngt die
Arbeit f�r die Betriebsr�te jetzt an. Es empfiehlt sich, die zweij�hrige �bergangsfrist nicht bis zum letzten Tag
auszusch�pfen und unverz�glich mit der Arbeit zu beginnen. Zun�chst ist eine genaue Analyse jedes Einzelfalls
erforderlich. Die Experten des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" stehen gerne zur
Verf�gung.
In einer Umfrage unter deutschen EBR-Mitgliedern hatten wir im Sommer 2004 zahlreiche Punkte zusammengetragen, die
für Praktiker besonders wichtig sind. Viele Europ�ische Betriebsr�te verhandelten schon in der Vergangenheit neue
Vereinbarungen, um ihre Arbeitsm�glichkeiten zu verbessern und warteten nicht auf den Gesetzgeber. Einige Beispiele hatte
die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" im Januar 2007 aufgelistet.
Wunschliste für die Revision (Umfrage unter EBR-Mitgliedern im Sommer 2004)
Beispiele f�r verbesserte EBR-Vereinbarungen (Zeitschriftenbeitrag vom Januar 2007)
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