Am 16. Dezember 2008 verabschiedete des Europäische Parlament die neue EU-Richtlinie über die Einsetzung eines
Europäischen Betriebsrates (EBR-Richtlinie). Der Ministerrat hat sich einen Tag später politisch geeinigt, die offizielle
Beschlußfassung erfolgte wegen Zeitproblemen bei der Übersetzung des Gesetzestextes jedoch erst am 23. April 2009. Seit
dem 5. Juni 2009 ist die neue Richtlinie in Kraft.
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Impressionen von unserer Fachtagung am 26. Januar 2009 in Hamburg
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Die erstmals ausgerichtete Fachtagung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" am 26. Januar 2009
in Hamburg sprengte alle Erwartungen. Weil der Tagungsraum für die hohe Zahl von Interessenten zu klein war, konnten nur
64 Anmeldungen berücksichtigt werden. Gekommen waren EBR-Mitglieder aus 33 Unternehmen der folgenden Branchen:
Pharmaindustrie, Metall- und Elektroindustrie, Chemiebranche, Energiewirtschaft, Logistik, Nahrungsmittelverarbeitung,
Hotel- und Tourismussektor, Gebäudetechnik, Handel sowie Medienwirtschaft, Marktforschung und Telekommunikation. An der
Konferenz nahmen auch Wissenschaftler aus vier Hochschulen, Rechtsanwälte, Vertreter von Beratungsinstituten und
Stiftungen sowie Gewerkschaftssekretäre von DGB, ver.di, IG BCE und IG BAU teil. Gäste aus Österreich, Belgien, Luxemburg
und den Niederlanden waren ebenfalls nach Hamburg gekommen. Hier einige Kommentare:
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Thomas Eggers, EBR-Mitglied
Barilla Wasa Deutschland GmbH, Celle
Dies ist eine gelungene Veranstaltung. Da wir gerade unseren Vertrag neu verhandeln, kommt die Veranstaltung genau
zur rechten Zeit. Gerade die praktischen Hinweise sind hilfreich, und daß Wege aufgezeigt wurden, wie man mehr machen kann
als in der Richtlinie steht.
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Ramona Koziner, EBR-Mitglied
Hilton-Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Ich habe noch keine lange Erfahrung im Europäischen Betriebsrat. Mir fehlt noch ein wenig das Hintergrundwissen,
daher bin ich hier. Die Vorträge sind für mich sehr verständlich.
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Peter Nowack, EBR-Mitglied
Deutsche Bahn Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Bremen
Dies ist eine hoch interessante Veranstaltung. Die Themen sind ausgesprochen spannend und es gibt die Möglichkeit
der Netzwerkbildung und der Kontaktpflege.
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Kontroverse Diskussion über das Gesetzgebungsverfahren zur neuen EBR-Richtlinie:
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Karin Jöns, Europa-Abgeordnete aus Bremen (SPD) berichtete über die
Ereignisse der letzten Monate hinter den Kulissen. Sie ist Mitglied im Ausschuß für Beschäftigung und Soziales, der eine
maßgebliche Rolle für die neue EBR-Richtlinie spielte. |
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Reiner Hoffmann beleuchtete die Rolle der Gewerkschaften im
Gesetzgebungsverfahren. Er ist stellvertretender Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) in Brüssel und
dort zuständig für Europäische Betriebsräte. Nicht in allen Punkten war er mit Karin Jöns einer Meinung. Aber auch
aus dem Publikum gab es Kritik: die Gewerkschaften hätten der europaweiten Arbeitgeberlobby zu wenig entgegengesetzt und
am Ende einen Kompromiß akzeptiert, der weit hinter den ursprünglichen Forderungen zurückbleibt. Andere
Diskussionsteilnehmer merkten an, ein kleiner Fortschritt sei besser als gar keiner. |
Gespräche in der Kaffeepause ermöglichten den direkten Austausch:
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Klaus Franz, EBR-Vorsitzender bei General Motors, im Gespräch mit der neugewählten
EBR-Vorsitzenden von BCD-Travel, Marina Schmidt. Klaus Franz präsentierte in seinem Konferenzbeitrag die EBR-Arbeit bei
General Motors. Ein Tagungsteilnehmer dazu:
Gerade die Ehrlichkeit von Klaus Franz war beeindruckend und der Hinweis, daß wir Deutschen mehr über den Tellerrand
schauen und uns nicht so wichtig nehmen sollten.
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Die Arbeitsrechtler Prof. Dr. Ulrich Zachert (links) und Prof. Dr. Thomas Blanke
(Mitte) geben einer Betriebsrätin hilfreiche Tipps.
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Der EBR-Vorsitzende des Paketdienstes UPS, Gerhard Eggers (Mitte), im Gespräch mit
einem anderen Tagungsteilnehmer.
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Medienecho auf die Fachtagung:
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Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung nutzte die Gelegenheit, um einige
Teilnehmer der Fachtagung für das Magazin "Mitbestimmung" zu interviewen und die Hintergründe des
Gesetzgebungsverfahrens anhand von Redebeiträgen zu beleuchten.
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Weitere Fachtagungen und Workshops:
Die große Resonanz auf diese Fachtagung hat uns veranlaßt, weitere Termine anzubieten. Die aktuellen Termine sind auf
unserer Veranstaltungsseite zu finden. Deutsche Betriebsräte können sich auf
der Grundlage von § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes anmelden.
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